Manchmal braucht es besondere Brücken, um ans Ziel zu kommen.
WerteKonsult – Ihr Begleiter in Restrukturierungs- und Sanierungsfragen
Ihre Unternehmenswerte betrachten wir aus dem Blick eines Fachmanns für Sanierung und Restrukturierung. Zeichnet sich in Ihrem Unternehmen eine Krise ab? Wir begleiten und unterstützen Sie emphatisch und vertrauensvoll! Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich seit Einführung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) und StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) weitreichend geändert. Auch in Bezug auf zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken der beteiligten Stakeholder. Wir zeigen Ihnen die vielfältigen Möglichkeiten der Restrukturierung und Sanierung für Ihr Unternehmen.
Verpflichtung zur Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement
Seit 1.1.2021 gilt für alle Geschäftsführer die neue gesetzliche Verpflichtung (StaRUG – Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz) zur Überwachung ihrer Gesellschaft wie folgt: „Die Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person (Geschäftsleiter) wachen fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können.“ Dabei sind in der Restrukturierung die Interessen der Gläubiger zu wahren und nicht die der Firma. Weiter heißt es also im Gesetz: „Für die Verletzung … haften Sie (Anm.: die Geschäftsführer) dem Schuldner (Anm.: der Firma) …" persönlich.
Verpflichtung zur Insolvenzantragspflicht
Die Insolvenzordnung (InsO) geht über die zivilrechtliche Haftung nochmals weit hinaus und sieht eine strafrechtliche Haftbarkeit der Geschäftsführer wie folgt vor: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe ...“ wer nicht, oder nicht rechtzeitig oder nicht richtig einen Insolvenzantrag stellt. (Obwohl Antragsgründe vorliegen)
Wir unterstützen Sie in der Krise bei der rechtlichen Prüfung Ihrer Zahlungsfähigkeit und helfen, mögliche Insolvenzantragsgründe auszuschließen und damit Haftungstatbestände zu reduzieren. Im Zweifel unterstützen wir Sie auch bei der Inanspruchnahme rechtlicher Beratung durch Dritte.
Wir stehen für eine gelungene Kommunikation mit Sachwaltern, Insolvenzverwaltern, Finanzierungspartnern, M&A-Beratern, Wirtschaftsprüfern, Anwälten und Steuerberatern und bilden dabei die Schnittstelle zwischen allen Beteiligten.